1. Ihr Erstgespräch – Der erste Schritt zu Ihrer eigenen Stiftung
Bevor Sie eine Stiftung gründen, ist es wichtig, Ihre Ziele und Motive genau zu durchdenken und zu prüfen, ob eine Stiftung die passende Lösung für Ihr Anliegen ist. Dabei sollten Sie sich grundlegende Fragen stellen: Was möchten Sie erreichen, was ist Ihre Vision und warum ist Ihnen dieses Projekt wichtig? Im kostenlosen Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Ideen mitzuteilen, und gemeinsam ermitteln wir, welcher Stiftungstyp Ihren Zielen am besten entspricht. Gleichzeitig klären wir, ob die Zusammenarbeit harmoniert und ob wir als Partner zueinander passen, um Ihre Vision erfolgreich umzusetzen.
2. Wir hören Ihnen zu
Keine Sorge, es geht in diesem ersten Gespräch nicht darum, alles perfekt zu wissen. Erzählen Sie uns mit Ihren Worten, was Sie möchten und wie Sie sich Ihre Stiftung vorstellen. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Wünsche zu verstehen, ohne dass Sie sich um Details oder Fachbegriffe kümmern müssen. Wir möchten, dass Sie sich wohlfühlen, während wir den optimalen Weg für Ihre Stiftungsgründung erarbeiten.
3. Individuelle Beratung für Ihre Bedürfnisse
Im Erstgespräch nehmen wir genau auf, was Sie sich wünschen, um im Nachgang den besten Ansatz für Ihre Stiftungsgründung zu entwickeln. Wir erarbeiten einen maßgeschneiderten Plan, der sowohl den rechtlichen Rahmen als auch Ihre persönlichen Vorstellungen berücksichtigt. Auf dieser Grundlage können wir das nächste, tiefergehende Gespräch vorbereiten.
4. Ihr Weg zur erfolgreichen Stiftungsgründung – einfach und unkompliziert.
Buchen Sie Ihr kostenfreies Erstgespräch direkt über unseren Kalender und lassen Sie sich von unseren erfahrenen Experten individuell beraten. Gemeinsam setzen wir Ihre Vision in die Tat um und begleiten Sie auf jedem Schritt Ihrer Stiftungsreise – rechtssicher, nachhaltig und persönlich. Buchen Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch und machen Sie den ersten Schritt zu Ihrer eigenen Stiftung!
Einbringung von GmbH-Anteilen in eine Stiftung
"Ich plane, meine GmbH-Anteile zu Lebzeiten in eine Stiftung einzubringen, um mein Lebenswerk zu sichern. Dabei habe ich gehört, dass meine Kinder, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen werden, neben dem Pflichtteil auch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen könnten, wenn Vermögen verschenkt wird. Dieser Anspruch verringert sich innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung. Ich möchte wissen, ob dieser Anspruch in meinem Fall greift. Zudem ist mir wichtig, dass meine Kinder durch die Stiftung abgesichert sind, ohne direkten Einfluss auf das Unternehmen zu haben. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und ich freue mich auf unser Kennenlerngespräch."
Gemeinnützige Stiftung zum Schutz von Kunstwerken
„Ich möchte eine gemeinnützige Stiftung gründen, um kulturelle Kunstwerke langfristig zu schützen und deren Bedeutung für zukünftige Generationen zu erhalten. Mein Ziel ist es, steuerliche Vorteile für die Stiftung zu nutzen, um die finanziellen Mittel gezielt für den gemeinnützigen Zweck einzusetzen. Allerdings habe ich gehört, dass die strengen Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts sowie die Nachweispflichten gegenüber dem Finanzamt sehr anspruchsvoll sind. Ich möchte wissen, wie ich diese rechtlichen Anforderungen erfüllen und sicherstellen kann, dass alle Mittel korrekt dokumentiert und ausschließlich für die gemeinnützigen Zwecke verwendet werden. Über Ihre Unterstützung und ein erstes Gespräch freue ich mich sehr.“
Kirchliche Stiftung zur Erhaltung eines Kirchengebäudes
„Unsere Kirchengemeinde plant, eine Stiftung zu gründen, um langfristig den Erhalt unseres historischen Kirchengebäudes und die Finanzierung wichtiger sozialer Projekte abzusichern. Wir möchten dafür eine kirchliche Stiftung ins Leben rufen, die unter kirchlicher Aufsicht steht, um sicherzustellen, dass die Gelder nachhaltig verwaltet werden. Uns ist bewusst, dass dabei neben den allgemeinen Anforderungen einer Stiftung auch die Vorgaben des Kirchenrechts eine wichtige Rolle spielen und dies zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Können Sie uns beraten, wie wir diese besonderen Anforderungen bestmöglich umsetzen und gleichzeitig die Stiftung effizient verwalten können? Vielen Dank für Ihre Unterstützung – wir freuen uns auf ein erstes Gespräch!“
Treuhandstiftung zur Unterstützung von Kindern in Not
„Ich möchte kurzfristig eine Stiftung gründen, die sich für Kinder in Not einsetzt. Da ich keine dauerhafte, rechtlich selbständige Stiftung plane, habe ich mich für die Form einer Treuhandstiftung entschieden, bei der das Vermögen treuhänderisch von einer Organisation verwaltet wird. Allerdings mache ich mir Gedanken darüber, wie ich trotz der eingeschränkten Einflussmöglichkeiten sicherstellen kann, dass die Mittel gezielt und effizient eingesetzt werden. Ich würde gerne wissen, wie ich den Prozess der Gründung einer Treuhandstiftung möglichst einfach und schnell umsetzen kann und worauf ich bei der Wahl der treuhänderischen Institution achten muss. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und ich freue mich auf unser Gespräch!“
Beispiel in fünf Abschnitte aufgeteilt
Welche Rechtsform ist für meine Stiftung am besten geeignet?
Sie möchten wissen, welche Stiftungsform (z. B. gemeinnützig, privat, unternehmensbezogen) ihren Zielen entspricht. Die beste Rechtsform hängt von Ihren Zielen ab. Für langfristiges gemeinnütziges Engagement eignet sich eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.
Wie erstelle ich die Satzung meiner Stiftung?
Die Satzung legt den rechtlichen Rahmen der Stiftung fest. Stiftungsgründer fragen oft, welche Inhalte und Ziele rechtlich definiert werden müssen. Die Satzung definiert den Zweck, die Organe und die Verwaltung der Stiftung. Sie muss klar formulieren, wie das Stiftungsvermögen genutzt wird und welche Ziele die Stiftung langfristig verfolgt.
Welche Anforderungen gibt es bei der Anerkennung einer Stiftung?
Die Voraussetzungen, um die Stiftung von den Behörden anerkennen zu lassen, sind ein zentrales Thema. Die Stiftung muss gemeinnützige Zwecke verfolgen (bei gemeinnützigen Stiftungen), über ein Grundstockvermögen verfügen und eine rechtswirksame Satzung erhalten. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Stiftungsaufsicht.
Kann ich als Stifter weiterhin Einfluss auf die Stiftung nehmen?
Viele Gründer wollen wissen, inwieweit sie nach der Gründung noch Kontrolle über die Stiftung und deren Entscheidungen haben. Durch bestimmte Regelungen in der Satzung können Sie als Stifter weiterhin Einfluss auf die Stiftung haben, allerdings ist der Grad des Einflusses von der gewählten Rechtsform abhängig.
Welche Haftungsrisiken bestehen für mich als Stifter oder für den Vorstand?
Haftungsfragen sind besonders wichtig, um spätere rechtliche Konflikte zu vermeiden. Die Haftung ist in der Regel auf das Stiftungsvermögen beschränkt, der Vorstand kann jedoch haften, wenn er seine Pflichten verletzt.
Welche steuerlichen Vorteile habe ich durch die Gründung einer Stiftung?
Stifter möchten wissen, wie sie von Steuerbefreiungen und -vorteilen profitieren können, insbesondere bei gemeinnützigen Stiftungen. Gemeinnützige Stiftungen können von Steuerbefreiungen profitieren, insbesondere bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer. Zudem sind Spenden an gemeinnützige Stiftungen steuerlich absetzbar.
Wie wirkt sich die Übertragung von Vermögen auf die Stiftung steuerlich aus?
Insbesondere bei größeren Vermögensübertragungen, wie Immobilien oder Unternehmensanteilen, sind steuerliche Folgen ein großes Thema. Bei der Übertragung von Vermögen in eine Stiftung, insbesondere bei gemeinnützigen Stiftungen, können erhebliche Steuervergünstigungen genutzt werden, da die Vermögensübertragung unter Umständen steuerbegünstigt oder steuerfrei erfolgen kann.
Was muss ich bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer beachten?
Fragen zur steuerlichen Gestaltung der Stiftung und deren Auswirkungen auf Erben werden oft thematisiert, insbesondere im Zusammenhang mit den §§ 13a und 13b ErbStG. Stiftungen können von der Schenkungs- und Erbschaftsteuer befreit werden, wenn sie gemeinnützige Zwecke verfolgen. Es ist wichtig, die Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts einzuhalten.
Wie wirkt sich die Gründung einer Familienstiftung auf die Grunderwerbsteuer aus?
Bei der Übertragung von Immobilien oder Unternehmen fragen viele nach potenziellen Grunderwerbsteuerpflichten. Die Übertragung von Immobilien auf eine Familienstiftung kann Grunderwerbsteuer auslösen, es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, die in bestimmten Fällen angewendet werden können.
Wie sichere ich das Vermögen meiner Stiftung langfristig?
Gründer möchten sicherstellen, dass das Vermögen der Stiftung langfristig geschützt und sinnvoll verwaltet wird. Durch klare Regelungen in der Satzung und einer soliden Anlagestrategie kann das Stiftungsvermögen langfristig gesichert und verantwortungsvoll verwaltet werden.
Wie kann ich mein Unternehmen in eine Stiftung einbringen?
Unternehmer fragen oft, wie sie ihre Firmenanteile in eine Stiftung überführen und gleichzeitig Kontrolle und Einfluss sichern können. Unternehmensanteile können in eine Stiftung eingebracht werden, um das Unternehmen langfristig unabhängig von Erbstreitigkeiten zu führen. Dabei behält der Stifter oft weiterhin über den Stiftungsvorstand oder Stiftungsrat den Einfluss.
Was passiert mit der Stiftung nach meinem Tod?
Die Frage nach der nachhaltigen Fortführung und Leitung der Stiftung nach dem Ableben des Stifters ist zentral. Nach dem Tod des Stifters wird die Stiftung entsprechend den Regelungen der Satzung weitergeführt. Es ist wichtig, in der Satzung klare Nachfolgeregelungen festzulegen.
Wie gehe ich mit einem möglichen Pflichtteilsergänzungsanspruch meiner Erben um? Können sich infolge der Einbringung in die Stiftung etwaige Pflichtteilsergänzungsansprüche meiner Erben ergeben und wie gehe ich damit um?
In vielen Fällen fragen Stiftungsgründer, wie sie ihre Stiftung gestalten können, ohne dass Erben durch Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche beeinträchtigt werden. Bei der Gründung einer Stiftung sollten Pflichtteilsergänzungsansprüche im Blick behalten werden, um spätere Streitigkeiten mit Erben zu vermeiden. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist hier unerlässlich.
Was ist eine Zuwendung an eine Stiftung von Todes wegen? Ist das eine erbrechtliche Regelung?
Eine Zuwendung an eine Stiftung, die nach dem Versterben des Eigentümers erfolgt, basiert auf erbrechtlichen Bestimmungen; sie überträgt Vermögenswerte an eine Organisation, nachdem der Eigentümer verstorben ist.
Die Übereignung lässt sich auf drei Wegen realisieren:
Eine erste Option ernennt die Stiftung zur alleinigen oder teilweisen Erbin des Besitzes. Im zweiten Fall fließt der Organisation ein konkreter Besitz zu, beispielsweise Geld, ein Gebäude oder Aktien - ohne den Status als Erbin. Die dritte Möglichkeit verpflichtet andere Begünstigte, bestimmte Werte an die Stiftung abzugeben.
Ein Testament oder ein Erbvertrag dokumentiert solch eine Übertragung und ermöglicht, das Eigentum nach den Vorstellungen des Verstorbenen für wohltätige oder private Stiftungsziele einzusetzen. Aber steuerliche Vorteile entstehen oft, weil wohltätige Stiftungen keine Erbschaftsteuer entrichten müssen.
Hinweis unserer Experten: Im Falle einer Stiftung von Todes wegen wird die Stiftung erst nach dem Todesfall gegründet, d. h. zum Todeszeitpunkt
Wie organisiere ich den Vorstand und die Geschäftsführung der Stiftung?
Fragen zur Strukturierung der Führungsorgane der Stiftung sind für die spätere Verwaltung wichtig. Die Satzung legt fest, wie der Vorstand bestellt wird und welche Aufgaben er übernimmt. Der Vorstand ist für die ordnungsgemäße Verwaltung und Vertretung der Stiftung verantwortlich.
Welche Anforderungen gibt es an die Buchführung und Berichterstattung?
Stiftungen unterliegen bestimmten Berichtspflichten, und Gründer möchten diese Anforderungen von Beginn an richtig umsetzen. Stiftungen sind in der Regel zur Buchführung und regelmäßigen Berichterstattung verpflichtet, insbesondere bei gemeinnützigen Stiftungen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen müssen.
Welche Rolle spielt die Stiftungsaufsicht?
Viele Gründer wollen verstehen, welche
(a) Rolle die Stiftungsaufsicht bereits bei der Gründung (Anerkennung), aber auch im Weiteren, bspw. bei Satzungsänderungen, spielt.
Expertentipp: Eine frühzeitige Abstimmung des beabsichtigten Satzungsinhaltes und der einzelnen Regelungen ist sehr sinnvoll!
(b) welche Kontrollrechte die Stiftungsaufsicht hat und wie eng die Zusammenarbeit mit dieser Behörde sein wird. Die Stiftungsaufsicht überwacht die Einhaltung der Satzungszwecke und prüft, ob die Stiftung ordnungsgemäß verwaltet wird. Sie kann bei Verstößen einschreiten und Sanktionen verhängen.
Wie kann ich meine persönliche Vision in der Satzung verankern?
Viele Stifter fragen, wie sie sicherstellen können, dass ihre individuellen Wünsche und Werte auch langfristig in der Stiftung verfolgt werden. In der Satzung können Sie spezifische Zwecke, Werte und Zielsetzungen festhalten, die dauerhaft verfolgt werden sollen. Diese können durch klare Formulierungen langfristig gesichert werden.
Kann ich spezifische Projekte oder Ziele dauerhaft fördern?
Gründer wollen oft wissen, wie sie gezielte Projekte, wie kulturelle oder soziale Initiativen, langfristig in den Stiftungszweck einbinden können. Die Satzung kann gezielt festlegen, welche Projekte oder Zwecke dauerhaft gefördert werden sollen. Dies ermöglicht eine langfristige Bindung an bestimmte gemeinnützige oder kulturelle Initiativen.