Kennenlernen
Erstgespräch
1. Ihr Erstgespräch – Der erste Schritt zu Ihrer eigenen Stiftung
Bevor Sie eine Stiftung gründen, ist es wichtig, Ihre Ziele und Motive genau zu durchdenken und zu prüfen, ob eine Stiftung die passende Lösung für Ihr Anliegen ist. Dabei sollten Sie sich grundlegende Fragen stellen: Was möchten Sie erreichen, was ist Ihre Vision und warum ist Ihnen dieses Projekt wichtig? Im kostenlosen Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Ideen mitzuteilen, und gemeinsam ermitteln wir, welcher Stiftungstyp Ihren Zielen am besten entspricht. Gleichzeitig klären wir, ob die Zusammenarbeit harmoniert und ob wir als Partner zueinander passen, um Ihre Vision erfolgreich umzusetzen.
2. Wir hören Ihnen zu
Keine Sorge, es geht in diesem ersten Gespräch nicht darum, alles perfekt zu wissen. Erzählen Sie uns mit Ihren Worten, was Sie möchten und wie Sie sich Ihre Stiftung vorstellen. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Wünsche zu verstehen, ohne dass Sie sich um Details oder Fachbegriffe kümmern müssen. Wir möchten, dass Sie sich wohlfühlen, während wir den optimalen Weg für Ihre Stiftungsgründung erarbeiten.
3. Individuelle Beratung für Ihre Bedürfnisse
Im Erstgespräch nehmen wir genau auf, was Sie sich wünschen, um im Nachgang den besten Ansatz für Ihre Stiftungsgründung zu entwickeln. Wir erarbeiten einen maßgeschneiderten Plan, der sowohl den rechtlichen Rahmen als auch Ihre persönlichen Vorstellungen berücksichtigt. Auf dieser Grundlage können wir das nächste, tiefergehende Gespräch vorbereiten.
4. Ihr Weg zur erfolgreichen Stiftungsgründung – einfach und unkompliziert.
Buchen Sie Ihr kostenfreies Erstgespräch direkt über unseren Kalender und lassen Sie sich von unseren erfahrenen Experten individuell beraten. Gemeinsam setzen wir Ihre Vision in die Tat um und begleiten Sie auf jedem Schritt Ihrer Stiftungsreise – rechtssicher, nachhaltig und persönlich. Buchen Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch und machen Sie den ersten Schritt zu Ihrer eigenen Stiftung!
Beispielanfragen
Einbringung von GmbH-Anteilen in eine Stiftung
"Ich plane, meine GmbH-Anteile zu Lebzeiten in eine Stiftung einzubringen, um mein Lebenswerk zu sichern. Dabei habe ich gehört, dass meine Kinder, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen werden, neben dem Pflichtteil auch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen könnten, wenn Vermögen verschenkt wird. Dieser Anspruch verringert sich innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung. Ich möchte wissen, ob dieser Anspruch in meinem Fall greift. Zudem ist mir wichtig, dass meine Kinder durch die Stiftung abgesichert sind, ohne direkten Einfluss auf das Unternehmen zu haben. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und ich freue mich auf unser Kennenlerngespräch."
Gemeinnützige Stiftung zum Schutz von Kunstwerken
„Ich möchte eine gemeinnützige Stiftung gründen, um kulturelle Kunstwerke langfristig zu schützen und deren Bedeutung für zukünftige Generationen zu erhalten. Mein Ziel ist es, steuerliche Vorteile für die Stiftung zu nutzen, um die finanziellen Mittel gezielt für den gemeinnützigen Zweck einzusetzen. Allerdings habe ich gehört, dass die strengen Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts sowie die Nachweispflichten gegenüber dem Finanzamt sehr anspruchsvoll sind. Ich möchte wissen, wie ich diese rechtlichen Anforderungen erfüllen und sicherstellen kann, dass alle Mittel korrekt dokumentiert und ausschließlich für die gemeinnützigen Zwecke verwendet werden. Über Ihre Unterstützung und ein erstes Gespräch freue ich mich sehr.“
Kirchliche Stiftung zur Erhaltung eines Kirchengebäudes
„Unsere Kirchengemeinde plant, eine Stiftung zu gründen, um langfristig den Erhalt unseres historischen Kirchengebäudes und die Finanzierung wichtiger sozialer Projekte abzusichern. Wir möchten dafür eine kirchliche Stiftung ins Leben rufen, die unter kirchlicher Aufsicht steht, um sicherzustellen, dass die Gelder nachhaltig verwaltet werden. Uns ist bewusst, dass dabei neben den allgemeinen Anforderungen einer Stiftung auch die Vorgaben des Kirchenrechts eine wichtige Rolle spielen und dies zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Können Sie uns beraten, wie wir diese besonderen Anforderungen bestmöglich umsetzen und gleichzeitig die Stiftung effizient verwalten können? Vielen Dank für Ihre Unterstützung – wir freuen uns auf ein erstes Gespräch!“
Treuhandstiftung zur Unterstützung von Kindern in Not
„Ich möchte kurzfristig eine Stiftung gründen, die sich für Kinder in Not einsetzt. Da ich keine dauerhafte, rechtlich selbständige Stiftung plane, habe ich mich für die Form einer Treuhandstiftung entschieden, bei der das Vermögen treuhänderisch von einer Organisation verwaltet wird. Allerdings mache ich mir Gedanken darüber, wie ich trotz der eingeschränkten Einflussmöglichkeiten sicherstellen kann, dass die Mittel gezielt und effizient eingesetzt werden. Ich würde gerne wissen, wie ich den Prozess der Gründung einer Treuhandstiftung möglichst einfach und schnell umsetzen kann und worauf ich bei der Wahl der treuhänderischen Institution achten muss. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und ich freue mich auf unser Gespräch!“
Beratungsprozess
Beratung
Vergütung
Vergütung mit einem Beispiel
Beispiel in fünf Abschnitte aufgeteilt
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1. Abschnitt
Kostenfreies Erstgespräch (keine Rechts- und Steuerberatung)
Ziel: Klärung Ihrer Ziele und Wünsche
Kosten: Keine
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2. Abschnitt
Plausibilitätsprüfung und Konzeptentwicklung
Ziel: Prüfung der Machbarkeit und Erstellung eines ersten Konzeptentwurfs.
Kosten: Transparente Kostenaufstellung für den Aufwand der Beratung.
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3. Abschnitt
Rechts- und Steuerberatung
Ziel: Erarbeitung und Prüfung aller rechtlichen und steuerlichen Dokumente.
Kosten: Abhängig von der Komplexität des Falls, klar im Voraus kommuniziert.
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4. Abschnitt
Organisatorische und betriebswirtschaftliche Beratung
Ziel: Unterstützung beim Aufbau der Stiftung und der strategischen Planung.
Kosten: Stundensatz oder Pauschale, je nach Umfang der Beratung, mit vollständiger Kostentransparenz.
5. Abschnitt
Laufende Begleitung und Nachbetreuung
Ziel: Langfristige Unterstützung zur Sicherstellung der Stiftungsziele.
Kosten: Abrechnung nach individuellem Bedarf, ebenfalls im Voraus besprochen.