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Unser Netzwerk



Rechtsberatung

Rechtsberatung

Unsere Experten aus dem Bereich Rechtsberatung, spezialisiert auf Stiftungsrecht, Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht, bieten Ihnen rechtssichere Strukturen und begleiten Sie bei der Gestaltung und Umsetzung stiftungsrechtlicher Vorhaben. Das Institut für Stiftungsgründung dient dabei als Ihre zentrale Plattform.

Steuerberatung

Steuerberatung

Durch die Kooperation mit spezialisierten Steuerberatern gewährleisten wir eine umfassende Beratung zu steuerlichen Fragen. Unser Netzwerk ermöglicht Ihnen eine optimale steuerliche Gestaltung und einen maximalen Mehrwert für Ihre Stiftung.

Unternehmensberatung

Unternehmensberatung

Das Institut für Stiftungsgründung kooperiert mit erfahrenen Unternehmensberatern, die individuelle Strategien und Lösungen für die Gründung und Führung von Stiftungen entwickeln. Über unsere Plattform profitieren Sie von maßgeschneiderter Planung, Organisation und nachhaltiger Ausrichtung.

Experten vereint


Das Institut für Stiftungsgründung verbindet als unabhängige Plattform, Experten aus Rechtsberatung, Steuerberatung und Unternehmensberatung. Unsere Netzwerkexperten stehen Ihnen von der ersten Idee bis zur Umsetzung Ihrer Stiftung beratend zur Seite. Ihr erster Kontakt erfolgt über drei Experten, die Ihnen aus unserem Netzwerk als Hauptansprechpartner zur Verfügung stehen. Im Rahmen der individuellen Beratung lernen Sie weitere qualifizierte Netzwerkpartner kennen, die gezielt für Ihre Anliegen hinzugezogen werden. Gemeinsam legen unsere Experten den Grundstein für eine erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung Ihrer Stiftungsidee.

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Ihr Hauptansprechpartner aus unserem Netzwerk

Jan Linnemann

Rechtsanwalt

"Für mich als Rechtsanwalt, der ursprünglich aus dem Bankbereich kommt, verbindet die Arbeit mit Stiftungen juristische, betriebswirtschaftliche und steuerliche Fragestellungen mit der persönlichen Motivation der Menschen, die eine Stiftung gründen möchten. Die Vielfalt der Erfahrungen, sei es bei unselbstständigen Stiftungen oder selbstständigen gemeinnützigen und wirtschaftlich orientierten Stiftungen, ermöglicht eine praxisnahe Umsetzung individueller Ideen. Besonders spannend finde ich die Begegnung mit Menschen, die Stiftungen entweder als Dankeschön für die Gesellschaft sehen oder sie nutzen, um eine Unternehmensnachfolge im Sinne ihres Lebenswerks zu regeln. Der Austausch mit der Stiftungsaufsicht ist dabei ein wichtiger Teil, da er die Kooperation und Abstimmung von Konzepten und Visionen fördert. Zudem fasziniert mich die Möglichkeit, von Menschen zu lernen, die ihre persönliche Geschichte in einer Stiftung verewigen wollen. Die Herausforderung besteht darin, ihre oft idealistischen Ideen in rechtlich und steuerlich tragfähige Konzepte zu überführen. Stiftungen bieten ein mehrdimensionales, nachhaltiges Arbeitsfeld, das von unterschiedlichsten Facetten geprägt ist – und genau das macht es so spannend."

Persönlicher Werdegang

Vita
Studium der Rechtswissenschaften in Mainz 1991
Rechtsanwalt in Wiesbaden, Jena und Dresden

Tätigkeitsbereich
Compliance
Wirtschaftsstrafrecht
Whistleblowing
Fort-/Weiterbildung
Gesellschaftsrecht
Unternehmensrecht
Konzernrecht
Handelsrecht
Steuerrecht
Tax
Zollrecht
Steuerstrafrecht
Prozessführung
Bank- und Kapitalmarktrecht


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Falk Benedict

Rechtsanwalt

"Als Rechtsanwalt, der im Stiftungsrecht berät, motiviert mich insbesondere die Komplexität und Vielseitigkeit dieses Rechtsgebietes. Das Stiftungsrecht ist ein komplexes und sehr dynamisches Rechtsgebiet, das ständige Weiterbildung und Anpassung erfordert. Das erforderliche tiefe Verständnis für rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte macht die Tätigkeit herausfordernd und intellektuell anregend. Zudem ermöglicht es mir, mit verschiedenen Mandanten und Fachleuten aus unterschiedlichen Bereichen, wie Steuerberatern oder Finanzexperten, zusammenzuarbeiten, was die Arbeit abwechslungsreich gestaltet. Als weiterer Motivationsfaktor spielt die Möglichkeit, langfristige Beziehungen zu Mandanten aufzubauen und sie über Jahre hinweg zu begleiten, eine wichtige Rolle. Die Beratung im Stiftungsrecht bietet mir die Chance, als vertrauenswürdiger Partner zu agieren und gemeinsam nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Nicht zuletzt bietet das Stiftungsrecht die Möglichkeit, einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft auszuüben, indem wir Organisationen rechtlich beratend zur Seite stehen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen. Es ist erfüllend, Mandanten dabei zu unterstützen, ihre Visionen für soziale Projekte oder kulturelle Initiativen rechtlich abzusichern."

Persönlicher Werdegang

Vita
Studium der Rechtswissenschaften an der TU Dresden
Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden
Rechtsanwalt in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei

Tätigkeitsbereich
Handelsrecht
Gesellschaftsrecht
Mergers & Acquisitions (M&A)
Arbeitsrecht
HR
Fort-/Weiterbildung
Unternehmensrecht
Konzernrecht
Forderungsmanagement
Inkasso
Zwangsvollstreckung
Prozessführung


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Bories Heumann

Unternehmens- und Unternehmerberater

"Seit über drei Jahrzehnten berate ich Vorstände, Geschäftsführer, Gründer und Unternehmer in der DACH-Region – über alle Branchen hinweg und mit einem besonderen Fokus auf authentische, umsetzungsstarke Lösungen. Meine berufliche Reise begann 1982 und führte mich durch unterschiedlichste Positionen, von der Führung von Unternehmen bis zur Begleitung komplexer Veränderungsprozesse. Diese Vielfalt prägt meinen Ansatz: strukturiert, pragmatisch und immer am Menschen orientiert. Die Gründungen und Begleitungen von Stiftungen liegen mir am Herzen, weil sie die Essenz von Unternehmertum und Verantwortung vereinen. Sie stellen eine Verbindung aus der Vergangenheit; Gegenwart und Zukunft in einer einzigartigen Symbiose her. Die Frage, wie aus einer Idee ein lebendiges Vermächtnis wird, treibt mich an. Mit Empathie und Klarheit begleite ich Sie zusammen mit unseren Netzwerkexperten auf diesem Weg, sei es bei der ersten Idee oder der konkreten Umsetzung. Meine Philosophie ist es, Menschen und Organisationen nicht nur sicher durch Herausforderungen zu steuern, sondern sie auch auf neues Terrain zu führen. Höflichkeit und Humor gehören für mich ebenso dazu wie die Freude, gewonnene Erkenntnisse zu teilen und weiterzugeben."

Persönlicher Werdegang

Berufspraxis
Kaufmännischer Leiter, Geschäftsführer, Personalleiter, Aufsichtsratsvorsitzender, Gründer und Gesellschafter in unterschiedlichen Firmen und Institutionen
Tätigkeit als Honorardozent in Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
Unternehmens- und Unternehmerberatung


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FAQ



Unsere Rechtsexperten antworten


Welche Rechtsform ist für meine Stiftung am besten geeignet?

Sie möchten wissen, welche Stiftungsform (z. B. gemeinnützig, privat, unternehmensbezogen) ihren Zielen entspricht. Die beste Rechtsform hängt von Ihren Zielen ab. Für langfristiges gemeinnütziges Engagement eignet sich eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.

Wie erstelle ich die Satzung meiner Stiftung?

Die Satzung legt den rechtlichen Rahmen der Stiftung fest. Stiftungsgründer fragen oft, welche Inhalte und Ziele rechtlich definiert werden müssen. Die Satzung definiert den Zweck, die Organe und die Verwaltung der Stiftung. Sie muss klar formulieren, wie das Stiftungsvermögen genutzt wird und welche Ziele die Stiftung langfristig verfolgt.

Welche Anforderungen gibt es bei der Anerkennung einer Stiftung?

Die Voraussetzungen, um die Stiftung von den Behörden anerkennen zu lassen, sind ein zentrales Thema. Die Stiftung muss gemeinnützige Zwecke verfolgen (bei gemeinnützigen Stiftungen), über ein Grundstockvermögen verfügen und eine rechtswirksame Satzung erhalten. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Stiftungsaufsicht.

Kann ich als Stifter weiterhin Einfluss auf die Stiftung nehmen?

Viele Gründer wollen wissen, inwieweit sie nach der Gründung noch Kontrolle über die Stiftung und deren Entscheidungen haben. Durch bestimmte Regelungen in der Satzung können Sie als Stifter weiterhin Einfluss auf die Stiftung haben, allerdings ist der Grad des Einflusses von der gewählten Rechtsform abhängig.

Welche Haftungsrisiken bestehen für mich als Stifter oder für den Vorstand?

Haftungsfragen sind besonders wichtig, um spätere rechtliche Konflikte zu vermeiden. Die Haftung ist in der Regel auf das Stiftungsvermögen beschränkt, der Vorstand kann jedoch haften, wenn er seine Pflichten verletzt.



Unserer Steuerexperten antworten


Welche steuerlichen Vorteile habe ich durch die Gründung einer Stiftung?

Stifter möchten wissen, wie sie von Steuerbefreiungen und -vorteilen profitieren können, insbesondere bei gemeinnützigen Stiftungen. Gemeinnützige Stiftungen können von Steuerbefreiungen profitieren, insbesondere bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer. Zudem sind Spenden an gemeinnützige Stiftungen steuerlich absetzbar.

Wie wirkt sich die Übertragung von Vermögen auf die Stiftung steuerlich aus?

Insbesondere bei größeren Vermögensübertragungen, wie Immobilien oder Unternehmensanteilen, sind steuerliche Folgen ein großes Thema. Bei der Übertragung von Vermögen in eine Stiftung, insbesondere bei gemeinnützigen Stiftungen, können erhebliche Steuervergünstigungen genutzt werden, da die Vermögensübertragung unter Umständen steuerbegünstigt oder steuerfrei erfolgen kann.

Was muss ich bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer beachten?

Fragen zur steuerlichen Gestaltung der Stiftung und deren Auswirkungen auf Erben werden oft thematisiert, insbesondere im Zusammenhang mit den §§ 13a und 13b ErbStG. Stiftungen können von der Schenkungs- und Erbschaftsteuer befreit werden, wenn sie gemeinnützige Zwecke verfolgen. Es ist wichtig, die Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts einzuhalten.

Wie wirkt sich die Gründung einer Familienstiftung auf die Grunderwerbsteuer aus?

Bei der Übertragung von Immobilien oder Unternehmen fragen viele nach potenziellen Grunderwerbsteuerpflichten. Die Übertragung von Immobilien auf eine Familienstiftung kann Grunderwerbsteuer auslösen, es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, die in bestimmten Fällen angewendet werden können.



Nachfolgeregelung und Vermögenssicherung


Wie sichere ich das Vermögen meiner Stiftung langfristig?

Gründer möchten sicherstellen, dass das Vermögen der Stiftung langfristig geschützt und sinnvoll verwaltet wird. Durch klare Regelungen in der Satzung und einer soliden Anlagestrategie kann das Stiftungsvermögen langfristig gesichert und verantwortungsvoll verwaltet werden.

Wie kann ich mein Unternehmen in eine Stiftung einbringen?

Unternehmer fragen oft, wie sie ihre Firmenanteile in eine Stiftung überführen und gleichzeitig Kontrolle und Einfluss sichern können. Unternehmensanteile können in eine Stiftung eingebracht werden, um das Unternehmen langfristig unabhängig von Erbstreitigkeiten zu führen. Dabei behält der Stifter oft weiterhin über den Stiftungsvorstand oder Stiftungsrat den Einfluss.

Was passiert mit der Stiftung nach meinem Tod?

Die Frage nach der nachhaltigen Fortführung und Leitung der Stiftung nach dem Ableben des Stifters ist zentral. Nach dem Tod des Stifters wird die Stiftung entsprechend den Regelungen der Satzung weitergeführt. Es ist wichtig, in der Satzung klare Nachfolgeregelungen festzulegen.

Wie gehe ich mit einem möglichen Pflichtteilsergänzungsanspruch meiner Erben um? Können sich infolge der Einbringung in die Stiftung etwaige Pflichtteilsergänzungsansprüche meiner Erben ergeben und wie gehe ich damit um?

In vielen Fällen fragen Stiftungsgründer, wie sie ihre Stiftung gestalten können, ohne dass Erben durch Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche beeinträchtigt werden. Bei der Gründung einer Stiftung sollten Pflichtteilsergänzungsansprüche im Blick behalten werden, um spätere Streitigkeiten mit Erben zu vermeiden. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist hier unerlässlich.

Was ist eine Zuwendung an eine Stiftung von Todes wegen? Ist das eine erbrechtliche Regelung?

Eine Zuwendung an eine Stiftung, die nach dem Versterben des Eigentümers erfolgt, basiert auf erbrechtlichen Bestimmungen; sie überträgt Vermögenswerte an eine Organisation, nachdem der Eigentümer verstorben ist.

Die Übereignung lässt sich auf drei Wegen realisieren:
Eine erste Option ernennt die Stiftung zur alleinigen oder teilweisen Erbin des Besitzes. Im zweiten Fall fließt der Organisation ein konkreter Besitz zu, beispielsweise Geld, ein Gebäude oder Aktien - ohne den Status als Erbin. Die dritte Möglichkeit verpflichtet andere Begünstigte, bestimmte Werte an die Stiftung abzugeben.

Ein Testament oder ein Erbvertrag dokumentiert solch eine Übertragung und ermöglicht, das Eigentum nach den Vorstellungen des Verstorbenen für wohltätige oder private Stiftungsziele einzusetzen. Aber steuerliche Vorteile entstehen oft, weil wohltätige Stiftungen keine Erbschaftsteuer entrichten müssen.

Hinweis unserer Experten: Im Falle einer Stiftung von Todes wegen wird die Stiftung erst nach dem Todesfall gegründet, d. h. zum Todeszeitpunkt



Organisation der Stiftung


Wie organisiere ich den Vorstand und die Geschäftsführung der Stiftung?

Fragen zur Strukturierung der Führungsorgane der Stiftung sind für die spätere Verwaltung wichtig. Die Satzung legt fest, wie der Vorstand bestellt wird und welche Aufgaben er übernimmt. Der Vorstand ist für die ordnungsgemäße Verwaltung und Vertretung der Stiftung verantwortlich.

Welche Anforderungen gibt es an die Buchführung und Berichterstattung?

Stiftungen unterliegen bestimmten Berichtspflichten, und Gründer möchten diese Anforderungen von Beginn an richtig umsetzen. Stiftungen sind in der Regel zur Buchführung und regelmäßigen Berichterstattung verpflichtet, insbesondere bei gemeinnützigen Stiftungen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen müssen.

Welche Rolle spielt die Stiftungsaufsicht?

Viele Gründer wollen verstehen, welche


(a) Rolle die Stiftungsaufsicht bereits bei der Gründung (Anerkennung), aber auch im Weiteren, bspw. bei Satzungsänderungen, spielt.

Expertentipp: Eine frühzeitige Abstimmung des beabsichtigten Satzungsinhaltes und der einzelnen Regelungen ist sehr sinnvoll!

(b) welche Kontrollrechte die Stiftungsaufsicht hat und wie eng die Zusammenarbeit mit dieser Behörde sein wird. Die Stiftungsaufsicht überwacht die Einhaltung der Satzungszwecke und prüft, ob die Stiftung ordnungsgemäß verwaltet wird. Sie kann bei Verstößen einschreiten und Sanktionen verhängen.



Individuelle Anliegen


Wie kann ich meine persönliche Vision in der Satzung verankern?

Viele Stifter fragen, wie sie sicherstellen können, dass ihre individuellen Wünsche und Werte auch langfristig in der Stiftung verfolgt werden. In der Satzung können Sie spezifische Zwecke, Werte und Zielsetzungen festhalten, die dauerhaft verfolgt werden sollen. Diese können durch klare Formulierungen langfristig gesichert werden.

Kann ich spezifische Projekte oder Ziele dauerhaft fördern?

Gründer wollen oft wissen, wie sie gezielte Projekte, wie kulturelle oder soziale Initiativen, langfristig in den Stiftungszweck einbinden können. Die Satzung kann gezielt festlegen, welche Projekte oder Zwecke dauerhaft gefördert werden sollen. Dies ermöglicht eine langfristige Bindung an bestimmte gemeinnützige oder kulturelle Initiativen.