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Das Institut


Über die Plattform des Instituts für Stiftungsgründung stehen Ihnen erfahrene Experten aus den Bereichen Unternehmens-, Rechts- und Steuerberatung zur Verfügung. Wir verstehen uns als Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen rund um die Gründung und Entwicklung Ihrer Stiftungsidee. Von der ersten Konzeption bis zur nachhaltigen Umsetzung begleiten unsere Experten Sie Schritt für Schritt auf diesem Weg.

Vertrauen Sie auf das Know-how unserer Experten und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Stiftungsidee in die Realität umsetzen.

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Unsere Mission


Unsere Mission ist es, Sie auf Ihrem persönlichen Weg zur Stiftungsgründung umfassend zu begleiten und maßgeschneiderte Lösungen über unseres Experten für Ihre individuellen Bedürfnisse zu entwickeln. Wir wissen, dass jede Stiftung so einzigartig ist wie die Werte und Ziele ihrer Gründer. Deshalb setzen wir alles daran, Ihre Einzigartigkeit zu bewahren und eine Stiftung zu schaffen, die Ihre Stiftungsidee perfekt widerspiegelt.

Mit unseren Experten stehen wir Ihnen als vertrauensvoller Partner zur Seite, um Ihre Stiftung nicht nur erfolgreich zu gründen, sondern auch langfristig erfolgreich zu führen.

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Unsere Werte


Wir und unsere Experten stehen für Verlässlichkeit, Professionalität und Empathie – denn Ihre Vision ist bei uns in den besten Händen. Unser Anspruch ist es, Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und Ihre Ziele auf höchstem Niveau zu realisieren.

Vertraulichkeit, Flexibilität und Transparenz sind dabei die Grundpfeiler unserer Arbeit. Wir handeln stets in Ihrem Interesse, schützen Ihre persönlichen Daten und bieten Ihnen ein Umfeld, in dem Ihre Stiftung in Sicherheit und mit Klarheit entstehen kann.

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Unser Versprechen


Vertraulichkeitserklärung – Ihr Schutz steht an erster Stelle

Ihre sensiblen Daten und Informationen werden bei uns streng vertraulich behandelt. So können Sie sicher sein, dass Ihre Stiftung in einem vertrauensvollen Umfeld entsteht.

Maßgeschneiderte Beratung von Anfang an – ohne Kosten im Erstgespräch

Wir nehmen uns die Zeit, die Sie verdienen. In einem kostenlosen Erstgespräch hören wir Ihnen genau zu, um Ihre individuellen Bedürfnisse, Ziele und Visionen vollständig zu verstehen. Anders als viele andere Institutionen, die oft standardisierte Lösungen anbieten, stellen wir sicher, dass Ihre einzigartigen Anforderungen im Mittelpunkt stehen.
Mit Unterstützung unseres erfahrenen Netzwerks aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Unternehmensberatern erarbeiten wir gemeinsam den passenden Stiftungstyp für Sie. Dieses erste Gespräch bildet die Grundlage für eine maßgeschneiderte Beratung, die Ihre spezifischen Herausforderungen berücksichtigt und Ihnen den bestmöglichen Weg zur erfolgreichen Stiftungsgründung aufzeigt – ohne dass Sie bereits am Anfang mit Kosten rechnen müssen.

Transparenter und flexibler Beratungsprozess für maximale Kontrolle

Der Beratungsprozess ist bewusst in klare, nachvollziehbare Abschnitte gegliedert, um Ihnen jederzeit volle Transparenz und Kontrolle zu bieten. Von der ersten Plausibilitätsprüfung, bis hin zu den Anforderungen der Stiftungsaufsicht – nach jedem Schritt entscheiden Sie, wie und ob es weitergeht.

Klarheit und Fairness bei der Vergütung

Der schrittweise Beratungsprozess gibt Ihnen nicht nur Klarheit über den Fortschritt, sondern auch über die damit verbundene Vergütung. Sie behalten jederzeit die Kontrolle über den gesamten Prozess. Unser Ziel ist es, Ihnen keine unnötigen Schritte aufzudrängen, sondern eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten, bei der Sie sich sicher und gut betreut fühlen.

Expertennetzwerk für umfassende Beratung

Unser Institut bietet Ihnen Zugang zu einem breiten Netzwerk an Experten aus verschiedenen Fachbereichen. Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer arbeiten Hand in Hand, um Sie optimal zu unterstützen. Dank dieser gebündelten Expertise können wir effektiv und zielgerichtet vorgehen, sodass Sie sich während des gesamten Gründungsprozesses sowie der weiteren Begleitung Ihrer Stiftung gut aufgehoben fühlen.

Flexibilität und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten

Wir bieten Ihnen die Flexibilität, den Beratungsprozess nach Ihren Bedürfnissen zu gestalten. Ob Sie nur bestimmte Bereiche unserer Expertise in Anspruch nehmen oder eine umfassende Begleitung von der Idee bis zur Umsetzung wünschen – Sie bestimmen den Umfang unserer Unterstützung. Dies ermöglicht Ihnen maximale Freiheit und Anpassungsfähigkeit bei der Gründung Ihrer Stiftung.

Ganzheitlicher Ansatz für Ihre Stiftungsgründung

Unser Institut für Stiftungsgründung verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der alle relevanten Aspekte einer erfolgreichen Gründung berücksichtigt. Wir verstehen die komplexen rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Anforderungen und begleiten Sie auf dem gesamten Weg.

Nachhaltige Unterstützung auch nach der Gründung

Unsere Arbeit endet nicht mit der Gründung der Stiftung. Wenn Sie es wünschen, begleiten wir Sie auch in der Folgephase, um sicherzustellen, dass Ihre Stiftung langfristig erfolgreich operieren kann. Durch unser Netzwerk und unsere umfassende Beratung bleiben Sie auch nach der Gründung stets gut beraten und unterstützt.


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FAQ



Unsere Rechtsexperten antworten


Welche Rechtsform ist für meine Stiftung am besten geeignet?

Sie möchten wissen, welche Stiftungsform (z. B. gemeinnützig, privat, unternehmensbezogen) ihren Zielen entspricht. Die beste Rechtsform hängt von Ihren Zielen ab. Für langfristiges gemeinnütziges Engagement eignet sich eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.

Wie erstelle ich die Satzung meiner Stiftung?

Die Satzung legt den rechtlichen Rahmen der Stiftung fest. Stiftungsgründer fragen oft, welche Inhalte und Ziele rechtlich definiert werden müssen. Die Satzung definiert den Zweck, die Organe und die Verwaltung der Stiftung. Sie muss klar formulieren, wie das Stiftungsvermögen genutzt wird und welche Ziele die Stiftung langfristig verfolgt.

Welche Anforderungen gibt es bei der Anerkennung einer Stiftung?

Die Voraussetzungen, um die Stiftung von den Behörden anerkennen zu lassen, sind ein zentrales Thema. Die Stiftung muss gemeinnützige Zwecke verfolgen (bei gemeinnützigen Stiftungen), über ein Grundstockvermögen verfügen und eine rechtswirksame Satzung erhalten. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Stiftungsaufsicht.

Kann ich als Stifter weiterhin Einfluss auf die Stiftung nehmen?

Viele Gründer wollen wissen, inwieweit sie nach der Gründung noch Kontrolle über die Stiftung und deren Entscheidungen haben. Durch bestimmte Regelungen in der Satzung können Sie als Stifter weiterhin Einfluss auf die Stiftung haben, allerdings ist der Grad des Einflusses von der gewählten Rechtsform abhängig.

Welche Haftungsrisiken bestehen für mich als Stifter oder für den Vorstand?

Haftungsfragen sind besonders wichtig, um spätere rechtliche Konflikte zu vermeiden. Die Haftung ist in der Regel auf das Stiftungsvermögen beschränkt, der Vorstand kann jedoch haften, wenn er seine Pflichten verletzt.



Unserer Steuerexperten antworten


Welche steuerlichen Vorteile habe ich durch die Gründung einer Stiftung?

Stifter möchten wissen, wie sie von Steuerbefreiungen und -vorteilen profitieren können, insbesondere bei gemeinnützigen Stiftungen. Gemeinnützige Stiftungen können von Steuerbefreiungen profitieren, insbesondere bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer. Zudem sind Spenden an gemeinnützige Stiftungen steuerlich absetzbar.

Wie wirkt sich die Übertragung von Vermögen auf die Stiftung steuerlich aus?

Insbesondere bei größeren Vermögensübertragungen, wie Immobilien oder Unternehmensanteilen, sind steuerliche Folgen ein großes Thema. Bei der Übertragung von Vermögen in eine Stiftung, insbesondere bei gemeinnützigen Stiftungen, können erhebliche Steuervergünstigungen genutzt werden, da die Vermögensübertragung unter Umständen steuerbegünstigt oder steuerfrei erfolgen kann.

Was muss ich bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer beachten?

Fragen zur steuerlichen Gestaltung der Stiftung und deren Auswirkungen auf Erben werden oft thematisiert, insbesondere im Zusammenhang mit den §§ 13a und 13b ErbStG. Stiftungen können von der Schenkungs- und Erbschaftsteuer befreit werden, wenn sie gemeinnützige Zwecke verfolgen. Es ist wichtig, die Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts einzuhalten.

Wie wirkt sich die Gründung einer Familienstiftung auf die Grunderwerbsteuer aus?

Bei der Übertragung von Immobilien oder Unternehmen fragen viele nach potenziellen Grunderwerbsteuerpflichten. Die Übertragung von Immobilien auf eine Familienstiftung kann Grunderwerbsteuer auslösen, es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, die in bestimmten Fällen angewendet werden können.



Nachfolgeregelung und Vermögenssicherung


Wie sichere ich das Vermögen meiner Stiftung langfristig?

Gründer möchten sicherstellen, dass das Vermögen der Stiftung langfristig geschützt und sinnvoll verwaltet wird. Durch klare Regelungen in der Satzung und einer soliden Anlagestrategie kann das Stiftungsvermögen langfristig gesichert und verantwortungsvoll verwaltet werden.

Wie kann ich mein Unternehmen in eine Stiftung einbringen?

Unternehmer fragen oft, wie sie ihre Firmenanteile in eine Stiftung überführen und gleichzeitig Kontrolle und Einfluss sichern können. Unternehmensanteile können in eine Stiftung eingebracht werden, um das Unternehmen langfristig unabhängig von Erbstreitigkeiten zu führen. Dabei behält der Stifter oft weiterhin über den Stiftungsvorstand oder Stiftungsrat den Einfluss.

Was passiert mit der Stiftung nach meinem Tod?

Die Frage nach der nachhaltigen Fortführung und Leitung der Stiftung nach dem Ableben des Stifters ist zentral. Nach dem Tod des Stifters wird die Stiftung entsprechend den Regelungen der Satzung weitergeführt. Es ist wichtig, in der Satzung klare Nachfolgeregelungen festzulegen.

Wie gehe ich mit einem möglichen Pflichtteilsergänzungsanspruch meiner Erben um? Können sich infolge der Einbringung in die Stiftung etwaige Pflichtteilsergänzungsansprüche meiner Erben ergeben und wie gehe ich damit um?

In vielen Fällen fragen Stiftungsgründer, wie sie ihre Stiftung gestalten können, ohne dass Erben durch Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche beeinträchtigt werden. Bei der Gründung einer Stiftung sollten Pflichtteilsergänzungsansprüche im Blick behalten werden, um spätere Streitigkeiten mit Erben zu vermeiden. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist hier unerlässlich.

Was ist eine Zuwendung an eine Stiftung von Todes wegen? Ist das eine erbrechtliche Regelung?

Eine Zuwendung an eine Stiftung, die nach dem Versterben des Eigentümers erfolgt, basiert auf erbrechtlichen Bestimmungen; sie überträgt Vermögenswerte an eine Organisation, nachdem der Eigentümer verstorben ist.

Die Übereignung lässt sich auf drei Wegen realisieren:
Eine erste Option ernennt die Stiftung zur alleinigen oder teilweisen Erbin des Besitzes. Im zweiten Fall fließt der Organisation ein konkreter Besitz zu, beispielsweise Geld, ein Gebäude oder Aktien - ohne den Status als Erbin. Die dritte Möglichkeit verpflichtet andere Begünstigte, bestimmte Werte an die Stiftung abzugeben.

Ein Testament oder ein Erbvertrag dokumentiert solch eine Übertragung und ermöglicht, das Eigentum nach den Vorstellungen des Verstorbenen für wohltätige oder private Stiftungsziele einzusetzen. Aber steuerliche Vorteile entstehen oft, weil wohltätige Stiftungen keine Erbschaftsteuer entrichten müssen.

Hinweis unserer Experten: Im Falle einer Stiftung von Todes wegen wird die Stiftung erst nach dem Todesfall gegründet, d. h. zum Todeszeitpunkt



Organisation der Stiftung


Wie organisiere ich den Vorstand und die Geschäftsführung der Stiftung?

Fragen zur Strukturierung der Führungsorgane der Stiftung sind für die spätere Verwaltung wichtig. Die Satzung legt fest, wie der Vorstand bestellt wird und welche Aufgaben er übernimmt. Der Vorstand ist für die ordnungsgemäße Verwaltung und Vertretung der Stiftung verantwortlich.

Welche Anforderungen gibt es an die Buchführung und Berichterstattung?

Stiftungen unterliegen bestimmten Berichtspflichten, und Gründer möchten diese Anforderungen von Beginn an richtig umsetzen. Stiftungen sind in der Regel zur Buchführung und regelmäßigen Berichterstattung verpflichtet, insbesondere bei gemeinnützigen Stiftungen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen müssen.

Welche Rolle spielt die Stiftungsaufsicht?

Viele Gründer wollen verstehen, welche


(a) Rolle die Stiftungsaufsicht bereits bei der Gründung (Anerkennung), aber auch im Weiteren, bspw. bei Satzungsänderungen, spielt.

Expertentipp: Eine frühzeitige Abstimmung des beabsichtigten Satzungsinhaltes und der einzelnen Regelungen ist sehr sinnvoll!

(b) welche Kontrollrechte die Stiftungsaufsicht hat und wie eng die Zusammenarbeit mit dieser Behörde sein wird. Die Stiftungsaufsicht überwacht die Einhaltung der Satzungszwecke und prüft, ob die Stiftung ordnungsgemäß verwaltet wird. Sie kann bei Verstößen einschreiten und Sanktionen verhängen.



Individuelle Anliegen


Wie kann ich meine persönliche Vision in der Satzung verankern?

Viele Stifter fragen, wie sie sicherstellen können, dass ihre individuellen Wünsche und Werte auch langfristig in der Stiftung verfolgt werden. In der Satzung können Sie spezifische Zwecke, Werte und Zielsetzungen festhalten, die dauerhaft verfolgt werden sollen. Diese können durch klare Formulierungen langfristig gesichert werden.

Kann ich spezifische Projekte oder Ziele dauerhaft fördern?

Gründer wollen oft wissen, wie sie gezielte Projekte, wie kulturelle oder soziale Initiativen, langfristig in den Stiftungszweck einbinden können. Die Satzung kann gezielt festlegen, welche Projekte oder Zwecke dauerhaft gefördert werden sollen. Dies ermöglicht eine langfristige Bindung an bestimmte gemeinnützige oder kulturelle Initiativen.